Umsetzung von
Mehrweg für
Städte & Kommunen

Ihr sucht Informationen rund um das Thema Mehrwegangebotspflicht aus Perspektive von Städten und Kommunen? Hier findet ihr Leitfäden, Best-Practice-Beispiele, FAQ und Kommunikationsmaterialien!

01 Was ist die Mehrwegangebotspflicht?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht (§33 und §34 Verpackungsgesetz) für Gastronomiebetriebe, die Essen zum Mitnehmen (To Go) verkaufen. Dazu zählen Restaurants, Cafés Kantinen, Kinos, aber auch Catering, Supermärkte, Tankstellen, Lieferdienste etc.

  • Sie sind verpflichtet, mitgebrachte Kundengefäße zu befüllen und ab einer Verkaufsfläche von 80m2 und fünf Mitarbeitenden auch selbst Mehrwegverpackungen für ihr Essen und Trinken anzubieten.
  • Das Angebot in der Mehrwegverpackung muss für Kund:innen deutlich erkennbar und nicht teurer als die Einweglösung sein.
02 Welche Chancen und Herausforderungen sind damit für Städte & Kommunen verbunden?

Mehrweg bietet viele Vorteile:

  • Mit jedem eingesetzten Mehrweggefäß können die Kosten für die kommunale Entsorgung im öffentlichen Raum reduziert werden.
  • Weniger Müll bedeutet ein saubereres Stadtbild, was Einwohner sich wohler fühlen und zufriedener sein lässt.
  • Nicht zuletzt spart der Einsatz von Mehrweg Treibhausgas-Emissionen und Ressourcen ein und sorgt für sauberere Parks und Umwelt - eine gute Voraussetzung für eine umweltfreundlichere und nachhaltige Zukunft.
  • Ein besonderes Beispiel bietet Tübingen, das seit Januar 2022 eine Verpackungssteuer für Einwegverpackungen, -geschirr und –besteck erhebt, wenn diese für To Go eingesetzt werden sollen und somit sogar eine Einnahmequelle mit Mehrweg generiert.
  • Herausforderungen, die mit der Umstellung auf Mehrweg verbunden sein können, beziehen sich meist darauf, dass Betriebe die Umsetzung teilweise als zusätzliche Belastung empfinden und sich nicht ausreichend informiert fühlen. Ein regelmäßiger Austausch, kostenlose Beratungsangebote oder Best-Practice-Beispiele können hier hilfreich sein.
03 Was kann ich zu einer erfolgreichen Umsetzung in meiner Region beitragen?

Die Umsetzung von Mehrweg kann von Betrieben als zusätzliche Belastung empfunden werden. Um dem entgegenzuwirken ist es wichtig, sie von den vielen Vorteilen, die Mehrweg für sie bieten kann, zu überzeugen.

  • Dies kann z.B. durch Informationsangebote (Durchführen von Veranstaltungen, Bereitstellung von mehrsprachigen Flyern und Materialien etc.) und Best-Practice-Beispiele geschehen.
  • Auch durch Kommunen geschaffene Anreize oder (finanzielle) Förderung kann unterstützt werden.
  • Bereitgestellte Vorlagen, die z.B. auf das Mehrwegangebot in der Gastronomie aufmerksam machen, können Betriebe zusätzlich entlasten.
  • Es kann zudem sinnvoll sein, zentral organisierte (mehrsprachige) Mitarbeiterschulungen anzubieten, um die Betriebe von dieser Mehrbelastung zu befreien.
  • In jedem Fall lohnt es sich einen intensiven und regelmäßigen Austausch mit den Betrieben vor Ort zu führen und ein Ohr für ihre Herausforderungen und Bedarf zu haben.
  • Die Stadt Tübingen geht mit der seit 2022 vor Ort geltenden Verpackungssteuer im To Go-Bereich einen vielversprechenden Sonderweg, der auch als Inspiration dienen kann.
04 Wie kann ich die Umsetzung kontrollieren?

Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht sind mit einem Bußgeldkatalog von bis zu 10.000 € hinterlegt. Für den Vollzug des Verpackungsgesetzes inkl. der Angebotspflicht und die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Bundesländer zuständig. Für die einheitliche Vorgehensweise bzgl. der Umsetzung steht ein von Umweltbundesamt und Ländern entwickelter Leitfaden (s.u.) zur Verfügung.

05 Auf welche zukünftigen Entwicklungen im Bereich Mehrweg sollte ich als Stadt/ Kommune vorbereitet sein?

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene tut sich viel in den Themenfeldern Kreislaufwirtschaft, Verpackungen, Abfallreduktion.

  • So wird beispielsweise zurzeit auf EU-Ebene die Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)) verhandelt.
  • Diese verfolgt das Ziel, den Verpackungsmüll in Europa zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen zu fördern. Zum Beispiel wird für den Hotelsektor ein Verbot von Einwegverpackungen auch unabhängig vom Material diskutiert.
  • Noch ist ungewiss, welche Maßnahmen beschieden werden, allerdings beträfen diese perspektivisch auch die deutsche Gesetzgebung und würden voraussichtlich weiter greifen als die aktuelle Gesetzeslage.
  • Es lohnt sich also, bereits jetzt z.B. durch Engagement in der Abfallvermeidung vorausschauend und zukunftsorientiert zu handeln.

Dokumente und Medien

TitelLinkKategorie/ThemaTagsDateihf:doc_categorieshf:tax:dlp_tagshf:file_type

Fragen rund
um Mehrweg

Du hast noch offene Fragen zum Thema Mehrweg? Dann bist Du hier genau richtig! Wir haben Dir Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema Mehrweg kompakt zusammengefasst.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht (§33 und §34 Verpackungsgesetz). Damit setzt die Bundesregierung eine Anforderung der EU- Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht um. Sie besagt, dass Restaurants, Kantinen, Cafés, Catering, Supermärkte, Tankstellen etc., die Essen zum Mitnehmen (To Go) verkaufen, verpflichtet sind, kundeneigene Mehrweggefäße zu befüllen und ab einer gewissen Verkaufsfläche, auch Mehrwegverpackungen für ihr Essen und Trinken anzubieten. Das Angebot in der Mehrwegverpackung darf außerdem nicht teurer sein als die Einweglösung. Hinzu kommt, dass das Angebot der Mehrwegverpackung für Kund:innen deutlich erkennbar sein muss.

Für gastronomische Betriebe (Restaurants, Kantinen, Cafés etc.) mit einer Verkaufsfläche von 80m2 und mehr als fünf Mitarbeitenden, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen (To Go) verkaufen sowie Lieferdienste. Während die Mehrwegangebotspflicht bei der Ausgabe von Speisen nur bei Einwegverpackungen aus (ganz oder teilweise) Kunststoff gilt, ist sie bei Einwegbechern allgemein gültig und vom Material unabhängig.

Gastronomische Betriebe können eigene Mehrwegbehältnisse anbieten, auf ein Mehrweg-Poolsystem zurückgreifen oder sich einem Verbundsystem mit weiteren Betrieben anschließen. Unabhängig davon gilt, dass von Kunden mitgebrachte Gefäße befüllt werden müssen.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Je häufiger ein Mehrwegbehältnis genutzt wird, je weniger Transport notwendig und je effizienter Spülvorgänge sind, desto besser für die Umwelt. Mit jeder Nutzung erhöht sich der ökologische Nutzen. Schon nach zehn Nutzungen weisen Mehrwegverpackungen bspw. eine bessere Klimabilanz als Einwegverpackungen auf.

Mehrweg hat viele Vorteile: Das Essen aus einer Mehrwegverpackung wird von vielen Kund:innen als hochwertiger und leckerer empfunden. Wenn Kunden eigene Mehrweggefäße mitbringen, lassen sich mit jedem Mal Kosten für Einwegverpackungen einsparen. Und auch mit Poolsystemen können Kostenersparnisse erzielt werden. Die Kundenbindung kann durch die Ausgabe von Mehrweg gestärkt werden. Nicht zuletzt spart der Verzicht von Einwegbehältnissen Emissionen von Treibhausgase und Ressourcen ein, sorgt für weniger Müll, saubere Städte und Parks.

Ja! Restaurants, Cafe etc. sind sogar dazu verpflichtet, diese anzunehmen und zu befüllen. Einzige Ausnahme: Die Gefäße sind augenscheinlich nicht gereinigt und können das Umfeld im gastronomischen Betrieb verunreinigen.

Die Kontrolle und der Vollzug der Mehrwegangebotspflicht liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. Bei Nichteinhaltung der Pflicht können Bußgelder von bis zu 10.000 € auf gastronomische Betriebe zukommen. Die genauen Regelungen sind in § 36 „Bußgeldvorschriften“ des Verpackungsgesetzes einsehbar.

Ja, Lieferdienste, die unmittelbar mit einem Restaurant zusammenarbeiten (z.B. nur für dieses liefern) müssen eine Mehrwegalternative anbieten. Lieferdienste, die unabhängig von Restaurants liefern und lediglich den Transport des Essens übernehmen, sind zunächst nicht von der Pflicht betroffen. Allerdings werden sie mittelfristig durch die Pflicht der Restaurants nicht umhin kommen, auch Mehrwegoptionen anzubieten.

Weiteres zum Thema Mehrweg