Erfolgsstory - Die Tübinger Verpackungssteuer bleibt

Riesiger Erfolg gegen Einwegmüll vor dem Bundesverfassungsgericht!!

Die Stadt Tübingen darf ihre seit 2022 geltende Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen weiterhin erheben. Nach der Klage einer McDonalds Filiale hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die Abgabe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Steuer gilt für Einwegverpackungen, die für den direkten Verzehr von Speisen und Getränken genutzt werden, unabhängig von deren Material.

Das Ergebnis: In Tübingen wurde der Verpackungsmüll reduziert und die Stadtkasse gestärkt. Die Steuer führte nicht, wie anfangs befürchtet, zu steigenden Insolvenzen.

Der Weg für eine Verpackungssteuer ist frei. Jetzt seid ihr dran!

Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits eine Antragshilfe erstellt, um die Verpackungssteuer auch in Deiner und Eurer Stadt einzufordern.

Gemeinsam stoppen wir die Einweg-Müllflut.