Herber Rückschlag im Kampf gegen Plastikverschmutzung

Riesiger Erfolg gegen Einwegmüll vor dem Bundesverfassungsgericht!!

Die Stadt Tübingen darf ihre seit 2022 geltende Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen weiterhin erheben. Nach der Klage einer McDonalds Filiale hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die Abgabe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Steuer gilt für Einwegverpackungen, die für den direkten Verzehr von Speisen und Getränken genutzt werden, unabhängig von deren Material.

Das Ergebnis: In Tübingen wurde der Verpackungsmüll reduziert und die Stadtkasse gestärkt. Die Steuer führte nicht, wie anfangs befürchtet, zu steigenden Insolvenzen.

Wichtige Entscheidungen wurden nun auf das kommende Jahr verschoben. Die Verhandlungen sollen dann – unter dem Namen INC 5.2 – fortgesetzt werden.

Weitere Informationen zu den Verhandlungen findest du hier.