Seit Anfang 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht in Deutschland – doch die bisherigen Effekte bleiben hinter den Erwartungen zurück und die Menge an Einwegverpackungen im öffentlichen Raum nimmt stetig zu.
Ein wirksames ergänzendes Instrument ist die kommunale Einwegverpackungssteuer. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2025, das die Rechtmäßigkeit der Steuer bestätigte, wurde der Weg endgültig frei für Städte und Gemeinden, diesem Beispiel zu folgen. Die Stadt Tübingen, die bereits 2022 eine entsprechende Steuer eingeführt hatte, gilt seither als Vorreiterin – und immer mehr Kommunen ziehen nach.

Um Städte und Gemeinden auf diesem Weg bestmöglich zu unterstützen, haben wir nun eine neue Informationsseite zur Einwegverpackungssteuer veröffentlicht. Sie bietet nicht nur grundlegende Informationen zum rechtlichen Rahmen und zur Funktionsweise der Steuer, sondern stellt auch praxisorientierte Materialien bereit, die bei der Einführung und Umsetzung vor Ort helfen.
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verständliche Grundlagen zur Einwegverpackungssteuer,
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Hinweise zur rechtlichen Umsetzung,
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hilfreiche Dokumente und Mustervorlagen,
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Beispiele aus der kommunalen Praxis.
Die Seite richtet sich an kommunale Verwaltungen, politische Gremien und alle, die aktiv an einer abfallärmeren Stadt mitwirken möchten.
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