Umsetzung von
Mehrweg für
Veranstalter:innen

Ihr wollt bei eurer nächsten Veranstaltung auf Mehrweg setzen, würdet euch aber gerne noch näher informieren? Kein Problem, wir haben Dir alle wichtigen Infos zum Thema zusammengetragen: Ratgeber, Inspirationen und Kommunikationsmaterial.

01 Was besagt die Mehrwegangebotspflicht und gilt sie auch für Veranstaltungen?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht (§33 und §34 Verpackungsgesetz) für Betriebe, die verzehrfertige Lebensmittel oder Getränke zum Mitnehmen (To Go) verkaufen. Darunter fallen neben Gastronomie, Catering, Lieferdiensten, Lebensmitteleinzelhandel auch mobile Verpflegungsgewerbe, also Veranstaltungen.

  • Diese sind verpflichtet, kundeneigene Mehrweggefäße zu befüllen und ab einer Verkaufsfläche von 80m2 und fünf Mitarbeitenden auch selbst Mehrwegverpackungen für ihr Essen und Trinken anzubieten.
  • Das Angebot in der Mehrwegverpackung muss für Kund:innen deutlich erkennbar und nicht teurer als die Einweglösung sein.
02 Welche Chancen bietet die Mehrwegangebotspflicht für Veranstaltungen?

Großveranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Fußballspiele zählen zu den Ereignissen, die besonders häufig von Littering (Wegwerfen von Müll in der Umwelt) betroffen sind. Mehrweg kann ein wichtiger Hebel sein, um diesem Problem zu begegnen:

  • Mit jedem eingesetzten Mehrweggefäß können Entsorgungskosten reduziert werden.
  • Weniger Müll führt zu saubereren Events und damit auch zu höherer Zufriedenheit und positiverem Eventwahrnehmen bei den Besucher:innen.
  • Nicht zuletzt spart der Einsatz von Mehrweg - bei entsprechenden Umlaufzahlen und kurzen Transportwegen - Treibhausgas-Emissionen und Ressourcen ein und sorgt für eine sauberere Umwelt - eine gute Voraussetzung für eine umweltfreundlichere und nachhaltige (Event-)Zukunft.
  • Großer Vorteil bei der Umsetzung von Mehrweg auf Events ist zudem, dass die Infrastruktur vereinheitlicht und vereinfacht wird, da es sich oftmals um ein geschlossenes System handelt.
03 Wie kann ich die Mehrwegangebotspflicht möglichst einfach und gut umsetzen?

Die Annahme kundeneigener Gefäße lässt sich unmittelbar und einfach umsetzen. Ein entsprechender Hinweis im Vorfeld der Veranstaltung sowie eine freundliche Besucher:innenansprache beim Event selbst können die Mehrwegnutzung steigern.   Beim Einsatz von Mehrwegsystemen besteht die Auswahl zwischen verschiedenen Poolsystemen von externen Anbietern.

  • Hier sollte die Entscheidung so getroffen werden, dass sie die Bedürfnisse möglichst vieler Eventgastronomien erfüllt sind und eine einheitliche Rückgabe- und Spülinfrastruktur gewährleistet ist.
  • Zudem spielt es eine Rolle, ob es sich bei dem Event um ein “geschlossenes System”, wie z.B. Weihnachtsmärkte oder Stadien, oder ein “offenes System”, wie beispw. Karneval oder Paraden handelt.
  • Ist die Entscheidung einmal getroffen, geht es darum, die entsprechende (möglichst regionale) Infrastruktur zu implementieren und die Mitarbeiter:innen zu informieren.
  • Die Nachfrage nach Mehrweg kann gesteigert werden, indem v.a. die Mitarbeiter:innen für die Kund:innenansprache entsprechend geschult und Anreize für die Nutzung von Mehrweg geschaffen werden. 
04 Welche erfolgreichen Beispiele von Mehrweg auf Veranstaltungen gibt es?

Mehrweg für Speisen und Getränke wurde bereits auf verschiedenen Events unterschiedlichster Dauer und Größe erfolgreich umgesetzt und somit bedeutende Mengen an Müll eingespart:

  • Sowohl bei mehrtägigen offenen Veranstaltungskonzepten mit mehreren Millionen Besucher:innen und einem vielfältigen Speise- und Getränkeangebot wie der Rheinkirmes über sogenannte geschlossene Events wie Festivals mit mehreren Hunderttausend Besucher:innen bis hin zu Straßenfesten konnte Einweg-Abfall deutlich reduziert werden.
  • Weitere Beispiele sind der Berlin Marathon, bei dem nach vielversprechenden Testläufen zukünftig verstärkt auf Mehrweg gesetzt werden soll oder der Alt-Rixdorfer Weihnachtsmarkt, wo mithilfe von Poolsystemen und einer externen Spülung Mehrweg implementiert werden konnte.
  • Beim Thema Spüllogistik kann es sich anbieten, vorhandene Spülkapazitäten vor Ort zu nutzen, z.B. von Großküchen, Krankenhäusern, Schulen etc.
05 Welche Unterstützung kann ich in Anspruch nehmen, wenn ich mein Event auf Mehrwegverpackungen umstellen möchte?

Grundsätzlich bieten Leitfäden und Hilfestellungen für Gastronomie-Betriebe auch wertvolle Informationen für Veranstaltungen – das können neben frei verfügbaren Informationen auch Beratungsangebote von Städten und Kommunen sein. Aber auch ausgewählte Agenturen oder Initiativen bieten teils kostenfreie Beratungen an.

Dokumente und Medien

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Fragen rund
um Mehrweg

Du hast noch offene Fragen zum Thema Mehrweg? Dann bist Du hier genau richtig! Wir haben Dir Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema Mehrweg kompakt zusammengefasst.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht (§33 und §34 Verpackungsgesetz). Damit setzt die Bundesregierung eine Anforderung der EU- Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht um. Sie besagt, dass Restaurants, Kantinen, Cafés, Catering, Supermärkte, Tankstellen etc., die Essen zum Mitnehmen (To Go) verkaufen, verpflichtet sind, kundeneigene Mehrweggefäße zu befüllen und ab einer gewissen Verkaufsfläche, auch Mehrwegverpackungen für ihr Essen und Trinken anzubieten. Das Angebot in der Mehrwegverpackung darf außerdem nicht teurer sein als die Einweglösung. Hinzu kommt, dass das Angebot der Mehrwegverpackung für Kund:innen deutlich erkennbar sein muss.

Für gastronomische Betriebe (Restaurants, Kantinen, Cafés etc.) mit einer Verkaufsfläche von 80m2 und mehr als fünf Mitarbeitenden, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen (To Go) verkaufen sowie Lieferdienste. Während die Mehrwegangebotspflicht bei der Ausgabe von Speisen nur bei Einwegverpackungen aus (ganz oder teilweise) Kunststoff gilt, ist sie bei Einwegbechern allgemein gültig und vom Material unabhängig.

Gastronomische Betriebe können eigene Mehrwegbehältnisse anbieten, auf ein Mehrweg-Poolsystem zurückgreifen oder sich einem Verbundsystem mit weiteren Betrieben anschließen. Unabhängig davon gilt, dass von Kunden mitgebrachte Gefäße befüllt werden müssen.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Je häufiger ein Mehrwegbehältnis genutzt wird, je weniger Transport notwendig und je effizienter Spülvorgänge sind, desto besser für die Umwelt. Mit jeder Nutzung erhöht sich der ökologische Nutzen. Schon nach zehn Nutzungen weisen Mehrwegverpackungen bspw. eine bessere Klimabilanz als Einwegverpackungen auf.

Mehrweg hat viele Vorteile: Das Essen aus einer Mehrwegverpackung wird von vielen Kund:innen als hochwertiger und leckerer empfunden. Wenn Kunden eigene Mehrweggefäße mitbringen, lassen sich mit jedem Mal Kosten für Einwegverpackungen einsparen. Und auch mit Poolsystemen können Kostenersparnisse erzielt werden. Die Kundenbindung kann durch die Ausgabe von Mehrweg gestärkt werden. Nicht zuletzt spart der Verzicht von Einwegbehältnissen Emissionen von Treibhausgase und Ressourcen ein, sorgt für weniger Müll, saubere Städte und Parks.

Ja! Restaurants, Cafe etc. sind sogar dazu verpflichtet, diese anzunehmen und zu befüllen. Einzige Ausnahme: Die Gefäße sind augenscheinlich nicht gereinigt und können das Umfeld im gastronomischen Betrieb verunreinigen.

Die Kontrolle und der Vollzug der Mehrwegangebotspflicht liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. Bei Nichteinhaltung der Pflicht können Bußgelder von bis zu 10.000 € auf gastronomische Betriebe zukommen. Die genauen Regelungen sind in § 36 „Bußgeldvorschriften“ des Verpackungsgesetzes einsehbar.

Ja, Lieferdienste, die unmittelbar mit einem Restaurant zusammenarbeiten (z.B. nur für dieses liefern) müssen eine Mehrwegalternative anbieten. Lieferdienste, die unabhängig von Restaurants liefern und lediglich den Transport des Essens übernehmen, sind zunächst nicht von der Pflicht betroffen. Allerdings werden sie mittelfristig durch die Pflicht der Restaurants nicht umhin kommen, auch Mehrwegoptionen anzubieten.