Umsetzung von
Mehrweg für die
Gastronomie

Du bist in der Gastronomie tätig und möchtest Dich über Mehrweg informieren? Egal ob Du nach Infos zur Mehrwegangebotspflicht, Vorteilen von Mehrwegverpackungen oder Infos zu verschiedenen Mehrweganbietern suchst, wir haben die wichtigsten Dokumente, Links und FAQs zum Thema für Dich zusammengetragen.

Du möchtest Mehrweg möglichst einfach umsetzen? In einem übersichtlichen 5-Schritte-Guide lernst Du die wichtigsten 5 Schritte auf dem Weg zu mehr Mehrwegverpackungen kennen und erhältst dabei noch hilfreiche Tipps und Vorlagen.

01 Was steckt hinter der Mehrwegangebotspflicht?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht (§33 und §34 Verpackungsgesetz) für Gastronomiebetriebe, die Essen zum Mitnehmen (To Go) verkaufen. Dazu zählen Restaurants, Cafés, Kantinen, Kinos, aber auch Catering, Supermärkte, Tankstellen, Lieferdienste etc.

  • Sie sind verpflichtet, mitgebrachte Kundengefäße zu befüllen und ab einer Verkaufsfläche von 80m2 und fünf Mitarbeitenden auch selbst Mehrwegverpackungen für ihr Essen und Trinken anzubieten.
  • Das Angebot in der Mehrwegverpackung muss für Kund:innen deutlich erkennbar und nicht teurer als die Einweglösung sein. Verstöße gegen die Angebotspflicht können rechtliche Folgen haben.  
02 Welche Chancen bietet die Mehrwegangebotspflicht?

Mehrweg hat viele Vorteile:

  • Mit jedem eingesetzten Mehrweggefäß werden Kosten (für Einwegverpackung) eingespart.
  • Das Essen aus einer Mehrwegverpackung wird von vielen Kund:innen als hochwertiger und schmackhafter empfunden.
  • Auch die Kundenbindung lässt sich über den Einsatz von Mehrweg stärken.
  • Nicht zuletzt spart der Einsatz von Mehrweg Müll, Emissionen von Treibhausgasen und Ressourcen ein und sorgt für sauberere Städte, Parks und Umwelt. So wird Ihr Betrieb umweltfreundlicher und zukunftssicherer.  
03 Wie kann ich die Mehrwegangebotspflicht möglichst einfach und gut umsetzen?

Die Annahme kundeneigener Gefäße lässt sich unmittelbar und einfach umsetzen. Ein entsprechender Verweis auf diese Möglichkeit sowie eine freundliche Kundenansprache können die Mehrwegnutzung steigern. Aber auch mit einem Mehrwegsystem ist eine einfache Umsetzung möglich:

  • Beim Einsatz von Mehrwegsystemen besteht die Auswahl zwischen Poolsystemen von externen Anbietern, Verbundsystem in der Region oder eigenen Mehrwegbehältnissen.
  • Ist die Entscheidung einmal getroffen, geht es darum, das System gut in die eigenen Abläufe zu integrieren und Mitarbeiter:innen zu informieren.
  • Die Nachfrage nach Mehrweg kann gesteigert werden, indem v.a. die Mitarbeiter:innen für die Kundenansprache entsprechend geschult und Kundenanreize für die Nutzung von Mehrweg geschaffen werden.
04 Welche Aspekte habe ich bzgl. der Hygiene zu beachten?

Mehrwegverpackungen und Hygiene gehen Hand in Hand. Dabei gibt es ein paar Grundregeln zu beachten:

  • Kundeneigene Gefäße sollten nur gereinigt und sauber angenommen werden.
  • Bei den von Gastronomen bereitgestellten Behältern müssen sich diese gut reinigen lassen und robust sein. Dafür gibt es eine große Auswahl an Anbietern.
  • Grundsätzlich gilt, dass Personal und Kundschaft so wenig wie möglich mit den Gefäßen in Berührung kommen und der Kontakt von kundeneigenem oder zurückgenommenem Geschirr mit der Einrichtung hinter der Theke möglichst vermieden wird.
  • Kellen, Kännchen und Tabletts können helfen, um eine “Brückenzone“, d.h. eine definierte Durchreiche- und Ausgabemöglichkeit zu schaffen.
  • Reinigungsplan muss eingehalten werden, Hände gewaschen, Oberflächen regelmäßig gereinigt und ggf. desinfiziert werden.
05 Wo erhalte ich Inspirationen für die Umsetzung und Tipps zur Finanzierung?

Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gibt es inzwischen viele und der eigenen Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Zugleich gibt es Aspekte, die bezüglich der Finanzierung bedacht werden müssen, wie z.B. der Kauf/Leih von Gefäßen, die Lagerung und Reinigung. Für Fragen rund um diese Themen gibt es in vielen Städten und Kommunen Unterstützungsangebote.

  • Vielerorts werden kostenlose Schulungen für Mitarbeiter:innen oder Beratungen angeboten.
  • Zudem stellen Städte und Kommunen ebenso wie Initiativen Werbematerialien für mehr Mehrweg (Aufsteller, Poster etc. mit dem Hinweis auf Mehrweg) als Download frei zur Verfügung.

Dokumente und Medien

TitelLinkKategorie/ThemaTagsDateihf:doc_categorieshf:tax:dlp_tagshf:file_type

Fragen rund
um Mehrweg

Du hast noch offene Fragen zum Thema Mehrweg? Dann bist Du hier genau richtig! Wir haben Dir Antworten zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema Mehrweg kompakt zusammengefasst.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht (§33 und §34 Verpackungsgesetz). Damit setzt die Bundesregierung eine Anforderung der EU- Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht um. Sie besagt, dass Restaurants, Kantinen, Cafés, Catering, Supermärkte, Tankstellen etc., die Essen zum Mitnehmen (To Go) verkaufen, verpflichtet sind, kundeneigene Mehrweggefäße zu befüllen und ab einer gewissen Verkaufsfläche, auch Mehrwegverpackungen für ihr Essen und Trinken anzubieten. Das Angebot in der Mehrwegverpackung darf außerdem nicht teurer sein als die Einweglösung. Hinzu kommt, dass das Angebot der Mehrwegverpackung für Kund:innen deutlich erkennbar sein muss.

Für gastronomische Betriebe (Restaurants, Kantinen, Cafés etc.) mit einer Verkaufsfläche von 80m2 und mehr als fünf Mitarbeitenden, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen (To Go) verkaufen sowie Lieferdienste. Während die Mehrwegangebotspflicht bei der Ausgabe von Speisen nur bei Einwegverpackungen aus (ganz oder teilweise) Kunststoff gilt, ist sie bei Einwegbechern allgemein gültig und vom Material unabhängig.

Gastronomische Betriebe können eigene Mehrwegbehältnisse anbieten, auf ein Mehrweg-Poolsystem zurückgreifen oder sich einem Verbundsystem mit weiteren Betrieben anschließen. Unabhängig davon gilt, dass von Kunden mitgebrachte Gefäße befüllt werden müssen.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Je häufiger ein Mehrwegbehältnis genutzt wird, je weniger Transport notwendig und je effizienter Spülvorgänge sind, desto besser für die Umwelt. Mit jeder Nutzung erhöht sich der ökologische Nutzen. Schon nach zehn Nutzungen weisen Mehrwegverpackungen bspw. eine bessere Klimabilanz als Einwegverpackungen auf.

Mehrweg hat viele Vorteile: Das Essen aus einer Mehrwegverpackung wird von vielen Kund:innen als hochwertiger und leckerer empfunden. Wenn Kunden eigene Mehrweggefäße mitbringen, lassen sich mit jedem Mal Kosten für Einwegverpackungen einsparen. Und auch mit Poolsystemen können Kostenersparnisse erzielt werden. Die Kundenbindung kann durch die Ausgabe von Mehrweg gestärkt werden. Nicht zuletzt spart der Verzicht von Einwegbehältnissen Emissionen von Treibhausgase und Ressourcen ein, sorgt für weniger Müll, saubere Städte und Parks.

Ja! Restaurants, Cafe etc. sind sogar dazu verpflichtet, diese anzunehmen und zu befüllen. Einzige Ausnahme: Die Gefäße sind augenscheinlich nicht gereinigt und können das Umfeld im gastronomischen Betrieb verunreinigen.

Die Kontrolle und der Vollzug der Mehrwegangebotspflicht liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer. Bei Nichteinhaltung der Pflicht können Bußgelder von bis zu 10.000 € auf gastronomische Betriebe zukommen. Die genauen Regelungen sind in § 36 „Bußgeldvorschriften“ des Verpackungsgesetzes einsehbar.

Ja, Lieferdienste, die unmittelbar mit einem Restaurant zusammenarbeiten (z.B. nur für dieses liefern) müssen eine Mehrwegalternative anbieten. Lieferdienste, die unabhängig von Restaurants liefern und lediglich den Transport des Essens übernehmen, sind zunächst nicht von der Pflicht betroffen. Allerdings werden sie mittelfristig durch die Pflicht der Restaurants nicht umhin kommen, auch Mehrwegoptionen anzubieten.